Das Wichtigste in Kürze
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Die allgemeine Regel für die Mindesthöhe eines Balkongeländers beträgt 90 cm bei bis zu 12 Metern Absturzhöhe und 110 cm bei mehr als 12 Metern. Landesrechtliche Abweichungen sind möglich.
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Der korrekte Messpunkt befindet sich immer auf der Oberkante des fertigen Bodenbelags. Langlebige Metallgeländer von ELEO Express müssen daher präzise auf die finale Aufbauhöhe abgestimmt sein.
Die Höhe eines Balkongeländers ist kein Detail, das nach Belieben gewählt werden kann, sondern ein zentrales Sicherheitsmerkmal, das strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Wer einen Neubau plant, einen Altbau saniert oder einfach nur das Geländer erneuern möchte, steht vor der Frage: Wie hoch muss ein Balkongeländer sein, um alle Vorschriften zu erfüllen und optimalen Schutz zu gewährleisten? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind die Absturzhöhe, die spezifischen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und die vorgesehene Nutzung des Gebäudes. Darüber hinaus spielen Details wie der exakte Messpunkt, die Gestaltung der Geländerfüllung zur Vermeidung des Leitereffekts und die Auswirkungen nachträglicher Bodenbeläge eine wesentliche Rolle. Dieser Leitfaden bietet eine umfassende und fundierte Planungsgrundlage, um die korrekte Geländerhöhe zu ermitteln und typische Fehler zu vermeiden. Dennoch ersetzt er nicht die Prüfung der aktuellen Landesbauordnung und der individuellen Baugenehmigung.
Die Mindesthöhe für Balkongeländer auf einen Blick
Die grundlegenden Anforderungen an die Höhe von Absturzsicherungen sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer verankert. Diese orientieren sich häufig an der Musterbauordnung (MBO), einer Vorlage, die jedoch nicht überall eins zu eins übernommen wird. Daraus ergeben sich die am weitesten verbreiteten Standardmaße.
90 cm bis 12 m Absturzhöhe, 110 cm darüber
Die am häufigsten anzutreffende Regelung für die Balkongeländer-Höhe ist die sogenannte 90/110-cm-Staffelung. Sie basiert auf einer einfachen Risikobewertung: Je höher die potenzielle Fallhöhe, desto höher muss die Barriere sein. Konkret bedeutet das:
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Bis zu 12 Meter Absturzhöhe: In diesem Bereich, der typischerweise bis zum dritten oder vierten Obergeschoss reicht, ist eine Mindesthöhe von 90 cm für das Geländer vorgeschrieben.
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Über 12 Meter Absturzhöhe: Sobald die Distanz vom Balkonboden zur darunterliegenden Fläche 12 Meter übersteigt, erhöht sich die Anforderung an die Geländerhöhe auf mindestens 110 cm.
Diese Werte gelten für notwendige Umwehrungen an begehbaren Flächen wie Balkonen, Loggien und Dachterrassen. Für Fensterbrüstungen können in einigen Bundesländern abweichende, oft geringere Maße gelten, sofern die Fenster nicht bodentief sind und als Austritt dienen.
Der richtige Messpunkt – von wo bis wo wird gemessen
Die präzise Ermittlung der Geländerhöhe ist entscheidend, denn schon wenige Zentimeter können den Unterschied zwischen Konformität und einem Mangel ausmachen. Die Messung erfolgt immer senkrecht von der Oberkante des fertigen Fußbodens (OKFF) bis zur Oberkante des Geländers. Der Begriff "fertiger Fußboden" bezeichnet die tatsächlich begehbare Oberfläche, also inklusive aller Beläge wie Fliesen, Holzdielen, WPC oder Estrich. Der Rohbeton des Balkons ist niemals der korrekte Bezugspunkt. Der obere Messpunkt ist in der Regel die höchste Stelle des Handlaufs oder des Geländerholms. Diese exakte Definition soll sicherstellen, dass die Schutzhöhe auch nach Abschluss aller Bauarbeiten gewährleistet ist.
Warum die Absturzhöhe über die Geländerhöhe entscheidet

Bei der Planung Ihres Balkongeländers spielt die richtige Höhe eine zentrale Rolle für die Sicherheit. Im Bild: Das Geländer Belluno von ELEO Express, feuerverzinkt
Die Absturzhöhe ist der kritischste Faktor bei der Festlegung der Mindesthöhe für ein Balkongeländer. Sie beschreibt den vertikalen Abstand zwischen der betretbaren Balkonfläche und der nächstgelegenen, tieferen Ebene, auf die eine Person stürzen könnte. Dies muss nicht zwangsläufig der Erdboden sein. Handelt es sich beispielsweise um den Balkon im zweiten Stock über einem Vordach im ersten Stock, wird bis zur Oberfläche des Vordachs gemessen. Die Logik dahinter ist simpel: Mit zunehmender Höhe steigen das Verletzungsrisiko und das Gefühl der Unsicherheit. Die Anhebung der Geländerhöhe von 90 cm auf 110 cm bei über 12 m Fallhöhe trägt diesem erhöhten Gefährdungspotenzial Rechnung und sorgt für ein adäquates Sicherheitsniveau.
Balkongeländer Vorschriften nach Bundesland
Obwohl sich viele Bundesländer an der Musterbauordnung orientieren, gibt es teils spezifische Regelungen in den jeweiligen Landesbauordnungen. Die folgende Tabelle bietet einen schnellen Überblick für Wohngebäude (Stand der gängigen Baupraxis, Änderungen vorbehalten). Für Sonderbauten oder Arbeitsstätten können strengere Vorschriften gelten. Ausführliche Details und die jeweilige Rechtsgrundlage zu Ihrem Bundesland finden Sie im Anschluss an die Tabelle.
Tabelle: Vorschriften für die Höhe von Balkongeländern im direkten Überblick
| Bundesland | Mindesthöhe pro Absturzhöhe | Rechtsgrundlage |
| Baden-Württemberg | 0,90 m Bodenabstand max. 6 cm |
§ 3 LBOAVO § 16 Abs. 3 LBO |
| Bayern |
0,5 - 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
Art. 36 BayBO |
| Berlin |
1 - 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m Öffnungen max. 12 cm Bodenabstand max. 6 cm |
§ 38 BauO Bln |
| Brandenburg |
1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
§ 38 BbgBO |
| Bremen |
1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m Öffnungen max. 12 cm |
§ 38 BremLBO |
| Hamburg |
1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m Öffnungen max. 12 cm Bodenabstand max. 4 cm |
§ 38 HBauO |
| Hessen |
1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m Öffnungen max. 12 cm Bodenabstand max. 6 cm |
§ 41 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern |
1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
§ 38 LBauO M-V |
| Niedersachsen |
1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m Öffnungen max. 12 cm Bodenabstand max. 6 cm |
§ 4 DVO-NBauO |
| Nordrhein-Westfalen |
1 - 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
§ 38 BauO NRW |
| Rheinland-Pfalz |
1 - 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
§ 38 LBauO |
| Saarland |
1 - 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m Öffnungen max. 12 cm Bodenabstand max. 4 cm |
§ 38 LBO |
| Sachsen |
1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
§ 38 SächsBO |
| Sachsen-Anhalt |
1 - 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
§ 37 BauO LSA |
| Schleswig-Holstein |
1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
§ 38 LBO |
| Thüringen | 1 – 12 m: 0,90 m ab 12 m: 1,10 m |
§ 41 ThürBO |
Stand der Angaben: August 2026. Dieser Ratgeber stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Landesbauordnungen werden regelmäßig novelliert. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bauordnungsamt.
Im Folgenden finden Sie die Details zu den einzelnen Bundesländern, inklusive der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Vorschriften für Balkongeländer in Nordrhein-Westfalen
Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) definiert in § 38 klare Maße. Bis zu einer Absturzhöhe von 12 m ist eine Geländerhöhe von mindestens 90 cm erforderlich. Bei einer größeren Fallhöhe sind 110 cm vorgeschrieben.
Vorschriften für Balkongeländer in Bayern
In Bayern ist bereits ab einer Absturzhöhe von 0,5 Metern eine Umwehrung vorgeschrieben – das ist die niedrigste Schwelle aller Bundesländer. Zusätzlich muss die Umwehrung so gestaltet sein, dass sie Kleinkindern das Über- oder Durchklettern nicht erleichtert, sofern mit deren unbeaufsichtigter Anwesenheit zu rechnen ist. Konkrete Zentimeterwerte nennt die Bayerische Bauordnung (BayBO) nicht; der TÜV Süd empfiehlt in der Praxis 0,90 m bei einer Absturzhöhe von 0,5 bis 12 m und 1,10 m ab 12 m.
Vorschriften für Balkongeländer in Hessen
In Hessen wird differenziert: Für Wohngebäude gilt die bekannte Staffelung von 90 cm bis 12 m und 110 cm darüber. Für Arbeitsstätten wird die Mindesthöhe bereits ab der ersten Stufe auf 100 cm angehoben.
Für den besseren Schutz von Kleinkindern gelten zudem folgende Vorschriften:
- Öffnungen im Geländer dürfen nicht breiter als 12 cm sein
- Der seitliche Abstand zwischen Geländer und der zu sichernden Fläche darf nicht mehr als 6 cm betragen
Vorschriften für Balkongeländer in Baden-Württemberg
Die Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) schreibt für Baden-Württemberg grundsätzlich eine Mindesthöhe von 90 cm vor – unabhängig von der Absturzhöhe. Eine Besonderheit erlaubt unter Umständen eine Reduzierung auf 80 cm, falls der obere Abschluss des Geländers mindestens 20 cm tief ausgeführt ist und so eine sichere Ablage- oder Aufstützfläche bietet. Der waagerechte Abstand zwischen Geländer und der zu sichernden Fläche darf zudem nicht mehr als 6 cm betragen.
Für Kleinkinder bis zu einem Alter von sechs Jahren gibt es gesonderte Regelungen, um einen höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten:
- Bei horizontal angeordneten Geländerelementen darf der Abstand bis zu einer Geländerhöhe von 0,6 m nicht größer als 2 cm sein, darüber hinaus nicht größer als 12 cm.
- Bei vertikal angeordneten Elementen darf der Abstand nicht größer als 12 cm sein.
- Der senkrechte Abstand zwischen Umwehrung und der zu sichernden Fläche darf maximal 12 cm betragen.
Vorschriften für Balkongeländer in Niedersachsen
Die konkreten Vorgaben für Niedersachsen finden sich nicht direkt in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), sondern in der zugehörigen Durchführungsverordnung (DVO-NBauO). Diese sieht die Standardregelung vor: mindestens 90 cm Höhe bis 12 m Absturzhöhe und mindestens 110 cm, wenn diese Grenze überschritten wird.
Für einen höheren Schutz von Kleinkindern gilt zudem:
- Der seitliche Abstand zwischen Geländer und der zu sichernden Fläche darf nicht mehr als 6 cm betragen.
- Geländeröffnungen in diesen Umwehrungen dürfen bei einer Breite von mehr als 12 cm nicht höher als 12 cm und bei einer Höhe von mehr als 12 cm nicht breiter als 12 cm sein
Vorschriften für Balkongeländer in Rheinland-Pfalz
Auch Rheinland-Pfalz folgt der etablierten Praxis. Die Landesbauordnung (LBauO) fordert eine Geländerhöhe von 90 cm für Absturzhöhen bis 12 m und 110 cm für alle darüber liegenden Bereiche.
Vorschriften für Balkongeländer in Sachsen
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) übernimmt die Regelung der Musterbauordnung direkt und verlangt für Balkongeländer eine Höhe von 90 cm bis zu 12 m Fallhöhe und 110 cm bei größeren Absturzhöhen.
Vorschriften für Balkongeländer in Brandenburg
In Brandenburg gilt ebenfalls die Staffelung von 90 cm bei Absturzhöhen bis 12 m und 110 cm, wenn die Fallhöhe größer ist. Dies ist in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) verankert.
Vorschriften für Balkongeländer in Berlin
Die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) schreibt die 90/110-cm-Regel vor. Zusätzlich wird festgelegt, dass Öffnungen in Geländern in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sein dürfen. Auch der waagerechte Abstand zwischen Geländer und der zu sichernden Fläche ist begrenzt: Er darf 4 cm nicht überschreiten.

Vorschriften für Balkongeländer in Thüringen
Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) schließt sich der gängigen Regelung an. Die vorgeschriebene Mindesthöhe für Balkongeländer beträgt 90 cm bis 12 m und 110 cm bei einer höheren Absturzhöhe.
Vorschriften für Balkongeländer in Schleswig-Holstein
Für Schleswig-Holstein gibt die Landesbauordnung (LBO) ebenfalls die bekannten Werte vor: 90 cm bis 12 m Absturzhöhe und 110 cm bei einer Fallhöhe, die diesen Wert übersteigt.
Vorschriften für Balkongeländer in Hamburg
Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt die Geländerhöhe analog zur Musterbauordnung mit einer Mindesthöhe von 90 cm bis 12 m und 110 cm für Absturzhöhen darüber. Ergänzend gilt laut dem Hamburger Bauprüfdienst (BPD 3/2013) für Wohngebäude: Der Abstand zwischen Geländerstäben darf maximal 12 cm betragen, der seitliche Abstand zwischen Geländer und Standfläche maximal 6 cm. Zur Vermeidung des Leitereffekts bei Kleinkindern sind zudem besondere Maßnahmen vorgesehen – etwa waagerechte Stäbe mit maximal 4 cm Abstand bis zu einer Höhe von 70 cm, oder alternativ ein mindestens 15 cm nach innen gezogener Handlauf.
Vorschriften für Balkongeländer in Mecklenburg-Vorpommern
Auch die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) sieht für notwendige Umwehrungen die üblichen Mindesthöhen von 90 cm (bis 12 m) beziehungsweise 110 cm (über 12 m) vor.
Vorschriften für Balkongeländer in Sachsen-Anhalt
Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) sieht für Balkongeländer eine Mindesthöhe von 90 cm bei bis zu 12 m Absturzhöhe vor. Liegt die Absturzhöhe darüber, sind grundsätzlich 110 cm erforderlich.
Vorschriften für Balkongeländer im Saarland
Im Saarland gelten gemäß der Landesbauordnung (LBO) die regulären Höhenvorgaben von 90 cm bis 12 m und 110 cm bei einer darüber hinausgehenden Absturzhöhe
Für einen höheren Schutz von Kleinkindern gilt zudem:
- Geländeröffnungen dürfen in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sein
- Zwischen dem Balkon und dem Geländer soll der lichte Abstand nicht mehr als 4 cm groß sein.
Vorschriften für Balkongeländer in Bremen
Die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) sieht eine Staffelung vor: Grundsätzlich 90 cm bis 12 m, bei Arbeitsstätten jedoch 100 cm, und bei Absturzhöhen von mehr als 12 m sind generell mindestens 110 cm Höhe gefordert.
Für einen höheren Schutz von Kleinkindern gibt es zudem gesonderte Regelungen:
- Zwischen horizontalen Umwehrungsteilen darf der Abstand bis zu einer Höhe von 0,50 m nicht größer als 2 cm sein.
- Öffnungen in Umwehrungsteilen dürfen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen, um ein Hindurchstecken des Kopfes zu verhindern.








